Transparenz
Als gemeinnützige Hilfsorganisation verpflichten wir uns der Öffentlichkeit gegenüber zu Transparenz und gehören zu den Zeichnern der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für Organisationen, die ihre Aktivitäten für das Gemeinwohl überwiegend aus Spenden oder öffentlichen Mitteln finanzieren.
Deshalb hat Transparency International Deutschland e.V. gemeinsam mit anderen Akteuren aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft zehn grundlegende Punkte für effektive Transparenzstandards festgelegt, über die wir gern informieren:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
SAIDA International e.V.
Chopinstraße 11a, 04103 Leipzig
Sitz: Leipzig
Gründungsjahr: 2010
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Zur Satzung als PDF.
SAIDA International setzt sich für die konsequente Umsetzung von Frauen- und Kinderrechten in Entwicklungsländern ein, um eine nachhaltige Verbesserung der Lebensumstände in den Gesellschaften zu ermöglichen. Insbesondere sollen Entwicklungshemmnisse, wie geschlechtsspezifische Gewalt und Unterdrückung überwunden werden.
SAIDA International verwirklicht diese Ziele durch langfristige Selbsthilfeprojekte, in denen die messbare Einhaltung der Menschenrechte Basis der Zusammenarbeit ist. Daneben leistet SAIDA International auch medizinische Direkthilfe bei urogenitalen Erkrankungen und fördert Maßnahmen zur Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit.
SAIDA International schützt Kinder in Entwicklungsprojekten umfassend vor
- Genitalverstümmelung
- Zwangsverheiratung
- Frühschwangerschaft
- Ausbeutung
und bietet benachteiligten Kindern und Frauen gleichberechtigten Zugang zu
- Bildung
- Gesundheitsfürsorge
- sozialer Teilhabe
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Wir dienen ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO. Nach der uns zugegangenen vorläufigen Bescheinigung des Finanzamts Leipzig II (Steuernr. 231/141/10825) vom 12.01.2011 sind wir nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer befreit und zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge berechtigt.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist eines der beiden Organe des Vereins. Sie findet in der Regel einmal jährlich statt und erfüllt diese Aufgaben: a) Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands, b) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung über den Vereinshaushalt, c) Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins, Wahl der Revisoren sowie Entgegennahme deren Berichts.
Vorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt und besteht aus mindestens drei, höchstens aber aus sieben ordentlichen Vereinsmitgliedern. Er leitet verantwortlich die Vereinsarbeit und entscheidet über die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit dem Vereinszweck entsprechend. Der Verein wird im Sinne von § 26 BGB rechtsverbindlich durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten. Die/der Vorsitzende ist auch allein vertretungsberechtigt.
Vorstandsmitglieder: Simone Schwarz (Geschäftsführung), Ulrike Burchardt, RA Jan Holtmeyer
Eingetragen: Amtsgericht Leipzig, Reg.-Nr. VR 4972
5. Tätigkeitsbericht
Die Tätigkeitsberichte werden jeweils im ersten Quartal des Folgejahres bereitgestellt. Den ersten Bericht wird es demnach Anfang 2012 geben. Umfassende, allgemein verständliche Halbjahresberichte über abgeschlossene wie laufende Projekte werden wir bereits in 2011 auf Wunsch zur Verfügung stellen.
6. Personalstruktur
Hauptamtlich Beschäftige
Wir planen entsprechend der Haushaltslage in 2012 hauptamtliche Mitarbeiter/innen, Honorarkräfte, Praktikant/inn/en oder andere zu beschäftigen. Die Änderung werden wir an dieser Stelle mitteilen. Bislang koordiniert und erledigt unser ehrenamtlicher Vorstand alle anfallenden Aufgaben.
Ehrenamtlich Engagierte
Die Unterstützung durch freiwilliges Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiter ist zur Erfüllung des Vereinszwecks besonders wichtig. Durch unsere gute Vernetzung zu anderen Organisationen und Initiativen können wir bereits auf die Hilfe einiger ehrenamtlicher Unterstützerinnen und Unterstützer zählen.
Vergütungsstruktur
Die Vergütung hauptamtlicher Mitarbeiter/innen, Praktikant/inn/en oder Honorarkräfte wird sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienst (TVöD) orientieren.
7. Angaben zur Mittelherkunft
Wir werden freiwillig nach Ablauf des Geschäftsjahres 2011 unseren ersten Finanzbericht über sämtliche Einnahmen, z.B. Spenden und Mitgliedsbeiträge oder Einkünfte aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für Interessierte bereitstellen.
8. Angaben zur Mittelverwendung
Über die Mittelverwendung werden wir in unserem ersten Finanzbericht Anfang 2012 informieren. Für 2011 planen wir mit einem Haushalt von ca. 30 TEUR, von dem ca. 5 % für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung veranschlagt werden sowie weitere 10 % für Verwaltungsausgaben. Mit einem Budget von rd. 20 TEUR wird das erste Selbsthilfeprojekt im Ausland unterstützt werden sowie mit weiteren 5 TEUR die entwicklungspolitische Bildung und Menschenrechtsarbeit im Inland.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
SAIDA International ist gesellschaftsrechtlich nicht mit anderen Organisationen verbunden.
10. Zuwendungen, die mehr als 10 % unserer Jahreseinnahmen ausmachen
Die Namen von juristischen Personen, deren Zuwendungen mehr als 10 % der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen werden ebenso genannt wie private Großspenden bzw. Zustiftungen mit ihrem Betrag oder ihrer Größenordnung, wobei die Namen von privaten Spendern nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Auch evtl. Entgelte von Behörden für die auftragsgemäße Erbringung von Leistungen und projektbezogene Zuwendungen werden genannt.
